Samstag, 13. März 2010

Echte Demokratie durch Masseneintritte bei den Parteien

Echte Demokratie durch Masseneintritte bei den Parteien
Derzeit erfolgt die Auswahl der Kandidaten unter Verletzung des Wahlgeheimnisses.
Damit bestimmt in fast jeder Partei eine kleine Clique, wer kandidieren darf.
Tausende von Aktiven mühen sich ab in Umwelt- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, Protestbewegungen und anderen Selbsthilfeeinrichtungen für die Erhaltung der Lebensgrundlagen. Die Politik läßt sich davon kaum beeindrucken, weil das Auswahlsystem für Politiker einen hohen Grad von Dekadenz erreicht hat.
Noch schlimmer als die damit entstehende Wahlmüdigkeit ist die sehr verständliche Tendenz viel zu vieler nachdenklicher Bürger, nichts mit einer Partei zu tun haben zu wollen. Das ist aber genau verkehrt, zumal viele neue Mitglieder einen Paradigmenwechsel bei der Auswahl der Volksvertreter wie folgt bewirken könnten:
Im Parteiengesetz und jedem Wahlgesetz ist festgelegt, daß die Auswahl der Kandidaten für alle Parlamentswahlen in geheimer Abstimmung erfolgen müsse. Das gilt natürlich auch für die vorausgehenden Delegiertenwahlen zu den Aufstellungsversammlungen großer Parteien..
In Wirklichkeit werden bei ALLEN Parteien die Stimmzettel offen ausgefüllt, sodaß die Sitznachbarn zuschauen können. Das garantiert die linientreue Abstimmung samt Seilschaften, Ochsentour, Lobbyismus etc. etc. etc.
Viele unabhängige Parteimitglieder könnten die geheime Abstimmung erzwingen und für eine neue Generation von Volksvertretern sorgen, ja auch selbst erfolgreich kandidieren.
Ich bitte die Leser dieser Zeilen, in im Grunde eigenen Interesse die Idee zu verbreiten, in Massen in die Parteien einzutreten.
Ich habe von meinem Recht als Wähler Gebrauch gemacht, Wahlen wegen der Verletzung des Wahlgeheimnisses anzufechten. Darüber wird letztlich der Europäische Gerichtshof zu entscheiden haben. Bis dahin dürfen wir aber nicht warten. Wir Wähler müssen uns selbst helfen. Die Möglichkeit ist da.
Hier der Wortlaut der leider nicht angenommenen Verfassungsbeschwerde und Stichworte dazu
Die Verbände könnten ihre Wirksamkeit vervielfachen, wenn die Politik auf die dargestellte Weise versachlicht werden könnte. Ohne direkten Einfluß auf die Politik und eine Kehrtwendung in der Politik ist alle Arbeit der unzähligen Aktiven in den Verbänden weitgehend vergeblich.
Alfred Mayer

Dienstag, 19. September 2006

Rezept gegen Wahlverdruß


Was sind Alternativstimmen-Wahlverfahren?
von Beate und Jörg Valeske


Bisher: Die 5%-Hürde

Bei den Wahlen in Deutschland gilt heute meist eine Sperrklausel von 5%. Nach dieser Klausel bekommen Parteien, die weniger als 5% der abgegebenen Stimmen erhielten, keine Sitze im Parlament. Das verhindert eine Zersplitterung, hat aber auch Nachteile.

Durch die Sperrklausel sind die Stimmen der Wähler, die "kleine" Parteien gewählt haben, nicht im Parlament vertreten. Diese Wähler haben keine Möglichkeit, die Sitzverteilung zu beeinflussen, und fühlen sich ignoriert. Andere Wähler vermeiden dieses Gefühl und wählen von vornherein eine der "großen" Parteien. Oder sie gehen gar nicht erst zur Wahl, weil sie annehmen, daß die von ihnen favorisierten Parteien zum Scheitern an der 5%-Hürde verurteilt sind.

Die Wähler stimmen also nicht gemäß ihrer politischen Meinung, sondern sie wählen mit Rücksicht auf das zu erwartende Wahlergebnis eher eine der "großen" Parteien. So wird das Wahlergebnis verfälscht, die 5%-Hürde benachteiligt die "kleinen" Parteien und festigt die Macht der "großen". Neue Konzepte haben zusätzliche Schwierigkeiten, Fuß zu fassen und die politische Landschaft zu beeinflussen.

Die 5%-Hürde in ihrer jetzigen, unkompensierten Form ist damit eine der Ursachen für die Politikverdrossenheit und eine Gefahr für die Demokratie. Sie wurde mit einem guten Ziel eingeführt, aber dieses Ziel läßt sich auch anders erreichen, ohne die genannten Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.



Alternative: Alternativstimmen-Wahlverfahren

Bei Alternativstimmen-Wahlverfahren haben die Wähler, deren Stimmen durch die 5%-Hürde unwirksam wären, eine Alternative: sie können weitere Parteien benennen, die sie in diesem Fall wählen würden. Sollte ihr Favorit nicht ins Parlament kommen, zählt ihre Stimme für die gewählte Alternative.

In der Praxis geschieht folgendes: der Wähler numeriert die Parteien auf dem Stimmzettel in der Reihenfolge, in der seine Stimme für diese Parteien zählen soll: Wenn Partei 1 unter 5% bleibt, dann soll Partei 2 gewählt werden, wenn auch Partei 2 unter 5% bleibt, dann Partei 3, und so weiter.

Ausgezählt wird dann zum Beispiel so: Die Stimmen aller Wähler gehen zunächst an die Parteien, die an erster Stelle genannt werden. Nach dem ersten Auszählen werden diejenigen Stimmzettel, die die letztplatzierte Partei favorisierten, erneut ausgewertet. Deren Stimme wird nun auf die Partei übertragen. die auf dem 2.Platz steht. Dann wird erneut ausgezählt und dieses Verfahren so lange wiederholt, bis nur noch Parteien vertreten sind, die über der festgelegten Sperrklausel liegen. Die Stimmen für die ausgeschiedenen Parteien sind dabei jedoch nicht verlorengegangen.

Man kann Alternativstimmen-Wahlverfahren auch dazu nutzen, den demokratieschädigenden Zwang zur Koalitionsbildung auszuschalten. Dazu wird solange ausgezählt, bis eine Partei die absolute Mehrheit an Sitzen im Parlament hat.

Die Alternativstimmen-Wahlverfahren erfordern einen Mehraufwand bei der Auszählung, der aber durch den Gewinn an Demokratie mehr als gerechtfertigt ist und im Zeitalter der Informationstechnik nicht ins Gewicht fällt.



Fazit

Alternativstimmen-Wahlverfahren sind ein spürbarer Fortschritt gegenüber Wahlen mit Sperrklauseln, da sie die Stimmen der Wähler differenzierter erfassen. Deshalb sollten sie in Deutschland möglichst bald angewendet werden. Welches Alternativstimmen-Wahlverfahren zum Einsatz kommt, bleibt zu diskutieren, entscheidend ist, daß sich etwas ändert.



Vgl. auch www.Wahlreform.de

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